
Hiermit möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Behandlung mit Lachgas geben.
Lachgas ist ein geschmackloses Gas, das durch die Nase eingeatmet wird.
Das Wort Lachgas hat schon fast jeder einmal gehört! Es ist der Volksmund für das Gas Stickstoffdioxid (N2O). Das Gas in Verbindung mit Sauerstoff hat eine entspannende Wirkung auf Körper, Seele und Geist. Es gibt keine Möglichkeit der Überdosierung. Die Wirkung tritt sehr schnell ein und hört 5 Minuten, nachdem das Gas abgeschaltet wird, wieder auf. Die Verkehrstüchtigkeit ist nicht eingeschränkt!
Vor der zahnärztlichen Behandlung wird durch die Nase ein N2O-Sauerstoffgemisch eingeatmet. Nach kürzester Zeit stellen sich die erwünschten Wirkungen ein. Als Erstes entsteht ein Gefühl von Entspannung. Danach geht das Angstgefühl verloren. Als Letztes wird die Schmerzempfindlichkeit herabgesetzt.
Wenn dieser Zustand erreicht ist, kann ich die Behandlung durchführen. Manchmal muss ich die Region noch betäuben. Diese Tatsache ist Ihnen aber sozusagen egal, da Ihnen mit dem Lachgas die Angst vor der Spritze genommen ist. Zu guter Letzt haben Sie während der Behandlung auch kein Zeitgefühl mehr.
Wenn eine Behandlung unter normalen Voraussetzungen, wegen großer Angst (sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen), nicht möglich sein sollte, ist die Lachgasbegleitbehandlung eine gute Behandlungsergänzung. Hierbei atmen Sie vor und während der Behandlung über die Nase Lachgas ein.
Dadurch kommt es zu einer angstfreien und entspannten Behandlung.
Hier noch einmal die wichtigsten Wirkungen:
- Sie können ohne Angst zum Zahnarzt gehen.
- Die Behandlung wird zur Nebensache.
- Sie können sich entspannt in die Behandlung begeben.
- Die Angst vor einer schmerzhaften Behandlung ist Vergangenheit.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) erstattet bzw. bezuschusst ihren Patienten eine „ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Behandlung“. Die Zahnmedizin hat sich in den vergangenen Jahren sehr schnell weiterentwickelt und mit immer weiter fortschreitender Technik eine Vielzahl von modernen Behandlungstechniken ermöglicht. Hierzu gehört auch die Lachgasbegleitbehandlung. Sie setzt einen hohen Behandlungsaufwand voraus, der nicht den Kassenrichtlinien entspricht. Trotzdem können Sie diese Behandlung erhalten, da die Kassen ihren Patienten erlauben, Nichtkassenleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten richten sich je nach Länge der Behandlung.
Das Einzige, was aber entscheidend für den langfristigen Erhalt Ihres Zahnes ist, ist die Qualität der Behandlung.